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Förderprogramme
RL Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen – AUK/2015
AL 1 Grünstreifen auf Ackerland
Auflagen
- Bewirtschaftung mit Ackerfuttersaaten in Form von Grünstreifen für die Dauer des Verpflichtungszeitraums
- Bestandeslücken sind mit Nachsaat zu schließen
- Mindestbreite des Schlages 6 m
- Kein Einsatz von Dünger und chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln
- Mindestschlaggröße 0,30 h
Fördersatz: 313 Euro/ha
AL 2 Streifensaat/Direktsaat
Auflagen:
- Durchführung der Direktsaat oder der Streifenbearbeitung auf mindestens einem Schlag des Betriebes über den gesamten Verpflichtungszeitraum,
- jährliche Rotation des Schlages möglich
- Mindestschlaggröße 0,30 ha
Fördersatz: 80 Euro/ha
AL 3 Ackerfutter- und Leguminosenanbau
Auflagen:
- Jährlicher Anbau von Ackerfutterpflanzen (Reinsaat oder Gemische von Gräsern, Leguminosen oder
anderen Futterpflanzen) und/oder Körnerleguminosen sowie Beantragung der Maßnahme auf mindestens 10 % der Ackerfläche des Betriebes im Freistaat Sachsen, mindestens jedoch auf 3 ha - Mindestschlaggröße 0,30 ha
Fördersatz: 244 Euro/ha
AL 4 Anbau von Zwischenfrüchten
Auflagen:
- Jährlicher Anbau von Zwischenfrüchten und /oder Untersaaten sowie Beantragung der Maßnahme auf mindestens 5 % der Ackerfläche des Betriebes im Freistaat Sachsen
- Ausschließlich mechanische Beseitigung des Aufwuchses ab dem 16.02. des Folgejahres möglich
- Kein Einsatz von chemischsynthetischen Pflanzenschutzmitteln nach Ernte der Hauptfrucht bis zum 15.02. des Folgejahres
- Mindestschlaggröße 0,30 ha
- Förderung nur außerhalb der Kulisse Wasserschutzgebiete
Fördersatz: 78 Euro/ha
AL 5a Selbstbegrünte einjährige Brache
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Auflagen:
- Selbstbegrünung nach jährlicher mechanischer Herstellung einer Schwarzbrache bis zum 15.02.
- Bewirtschaftungspause ab dem 16.02. bis zum 15.09.
- Jährliche Anlage auf mindestens einem Schlag des Betriebes, jährliche Rotation des Schlages möglich
- Kein Einsatz von Dünger und chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln
- Mindestschlaggröße 0,10 ha
Fördersatz: 747 Euro/ha
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AL 5b Selbstbegrünte mehrjährige Brache
Auflagen:
- Mehrjährige Selbstbegrünung mit einer Bewirtschaftungspause auf dem Schlag vom 16.02. bis 15.09.
- Kein Umbruch im Verpflichtungszeitraum
- Pflege (Mahd mit Beräumung, Mulchen, Beweidung) höchstens alle 2 Jahre, im Zeitraum 16.09. bis 15.02. möglich. d. h. nach einem Jahr mit Pflege ist mindestens ein Jahr ohne Pflege einzuhalten
- Kein Einsatz von Dünger und chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln
- Mindestschlaggröße 0,10 ha
Fördersatz: 607 Euro/ha
AL 5c Mehrjährige Blühflächen
Auflagen:
- Nachweis eines Saatgutbeleges für Ansaatmischungen gemäß Vorgabe
- Nachsaaten sind außerhalb der Bewirtschaftungspause möglich, in der Bewirtschaftungspause nur nach Genehmigung der Bewilligungsbehörde im Einvernehmen mit der der Naturschutzfachbehörde
- Kein Umbruch im Verpflichtungszeitraum, Ausnahmen nur nach Genehmigung der Bewilligungsbehörde im Einvernehmen mit der Naturschutzfachbehörde
- Bewirtschaftungspause ab 16.02. bis 15.09., unabhängig davon ist im ersten Verpflichtungsjahr die Ansaat und ein eventueller Schröpfschnitt möglich
- Kein Einsatz von Dünger und chemischsynthetischen Pflanzenschutzmitteln
- Mindestschlaggröße 0,10 ha
Fördersatz: 835 Euro/ha
AL 5d Einjährige Blühflächen
Auflagen:
- Jährlicher Nachweis von mind. 6 einjährigen Arten anhand der vorgegebenen Referenzliste
- Jährliche Anlage auf mindestens einem Schlag des Betriebes, jährliche Rotation des Schlages möglich
- Bewirtschaftungspause bis 15.09. des Antragsjahres
- Kein Einsatz von Dünger bis 15.09. des Antragsjahres
- Kein Einsatz von chemischsynthetischen Pflanzenschutzmitteln
- Mindestschlaggröße 0,10 ha
Fördersatz: 831 Euro/ha
AL 6a Wildkrautreiche Äcker
Auflagen:
- Anbau von Getreide mindestens jedes zweite Verpflichtungsjahr, beginnend mit dem 1. Antragsjahr des Schlages
- Kein Anbau von Mais, Raps, Sonnenblumen, Hirse während des Verpflichtungszeitraums
- Keine Untersaaten
- Kein Einsatz von chemisch-synthetischem Dünger und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
- Keine mechanische Ackerwildkrautbekämpfung ab Ansaat bis zum 15.09. Ausnahmen nur nach Genehmigung der Bewilligungsbehörde im Einvernehmen mit der Naturschutzfachbehörde.
- Stoppelbearbeitung frühestens ab dem 16.09.
- Mindestschlaggröße 0,30 h
Fördersatz: 662 Euro/ha
AL 6b Vögel der Feldflur
Auflagen:
- Jährlicher Anbau von Getreide (ohne Mais, Hirse) oder Erbsen auf mindestens einem Schlag des Betriebes, jährliche Rotation des Schlages möglich
- Keine Untersaaten
- Kein Einsatz von Dünger und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln von der Ansaat bis zum 15.09. des Antragsjahres
- Keine mechanische Ackerwildkrautbekämpfung ab Aussaat bis zum 15.09. Ausnahmen nur nach Genehmigung der Bewilligungsbehörde im Einvernehmen mit der Naturschutzfachbehörde
- Stoppelbearbeitung frühestens ab dem 16.09.
- Mindestschlaggröße 0,30 ha
Fördersatz: 581 Euro/ha
AL 7 Überwinternde Stoppel
Auflagen:
- Belassen der Stoppel und Ernterückstände von Getreide (außer Mais und Hirse), Körnerleguminosen, Ölsaaten oder Hackfrüchten auf mindestens einem Schlag des Betriebes, jährliche Rotation des Schlages möglich
- Kein Einsatz von Dünger und chemischsynthetischen Pflanzenschutzmitteln nach der Ernte bis zum 15.02. des Folgejahres
- Verzicht auf jegliche mechanische Bearbeitung nach der Ernte bis zum 15.02. des Folgejahres
- Mindestschlaggröße 0,30 ha
Fördersatz: 100 Euro/ha